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   BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78   

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https://dejure.org/1981,6353
BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78 (https://dejure.org/1981,6353)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 2 RU 35/78 (https://dejure.org/1981,6353)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 2 RU 35/78 (https://dejure.org/1981,6353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungträger - Sofortmaßnahmen am Unfallort - Lehrgang - Ausbildungsveranstaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 176
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 67/77

    Blutspendedienst - Bundesausführungsbehörde - Unfallversicherung - Verwandtes

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78
    Das DRK gehört zu den Hilfeleistungeunternehmen (BSGE 49, 222, 225; Urteil vom 51. Januar 1969 15/65;.
  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78
    Das berechtigte Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung (% 55 Abs. 1) ist zu bejahen, weil der Kläger der beigeladenen Verletzten vorläufige Fürsorge gewährt hat, die Beklagte ihre Zuständigkeit bestreitet und davon auszugehen ist, daß die Beklagte den Anspruch des Klägers bei dessen Obsiegen auch ohne ein Leistungsurteil befriedigen wird (s BSGE 10, 21, 24; 12, 44, 46).
  • BSG, 25.08.1961 - 2 RU 195/60

    Entschädigungspflicht nach Unfall - Frage des zuständigen Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78
    Die Klage auf Feststellung der Beklagten als für die Entschädigung wegen der Folgen des Unfalls der Beigeladenen vom 11. August 1970 zuständigen Versicherungsträgers ist zulässig (3 5 55 Abs. 1 Nr. 2 SGG; BSGE 15, 52, 54).
  • BSG, 11.03.1960 - 3 RK 62/56
    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78
    Das berechtigte Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung (% 55 Abs. 1) ist zu bejahen, weil der Kläger der beigeladenen Verletzten vorläufige Fürsorge gewährt hat, die Beklagte ihre Zuständigkeit bestreitet und davon auszugehen ist, daß die Beklagte den Anspruch des Klägers bei dessen Obsiegen auch ohne ein Leistungsurteil befriedigen wird (s BSGE 10, 21, 24; 12, 44, 46).
  • Drs-Bund, 16.12.1958 - BT-Drs III/758
    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 35/78
    Die Aufgabenstellung des auf Bundesebene zusammengeschlossenen DRK war nach der Begründung des Entwurfs des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (vgl BT-Drucks IV/12O S 64) aufgrund eines Vorschlages des Bundesrates (BT-Drucks III/758 S 86 Nr. 49) das Motiv dafür, daß es als notwendig und zweckmäßig erachtet wurde, "daß der Bund den Versicherungsschutz für das Deutsche Rote .
  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 14/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12

    Auf der Grundlage dieser Grundsätze sind das DRK (Bundesverband) sowie die in ihm organisierten Landes-, Kreis- und Ortsvereine seit jeher in ihrem Kernbereich typische Hilfeleistungsunternehmen (vgl BSG Urteil vom 11.2.1981 - 2 RU 35/78 - BSGE 51, 176, 177 = SozR 2200 § 653 Nr. 5 S 14 = juris RdNr 19; BSG Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 67/77 - BSGE 49, 222, 225 = SozR 2200 § 653 Nr. 3 S 7 f = juris RdNr 22; s auch BSG Urteil vom 18.12.1980 - 8a RU 92/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 75 S 208 f = juris RdNr 16).
  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 36/81

    Tätigkeit eines Sanitäter - Schlichtung bei einer Schlägerei -

    Das DRK ist ein typisches Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen im Sinne der genannten Vorschrift (BSGE 51, 176, 177 mwN = SozR 2200 § 653 Nr. 5).

    Vielmehr ist für jedwede dem DRK zurechenbare versicherte Tätigkeit der Bund der zuständige Versicherungsträger (BSGE 51, 176, 178 = SozR 2200 § 653 Nr. 5; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl, S 523).

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 21/82

    Deutsche Rote Kreuz - Unfallversicherung - Rettungsdienst - Heilbehandlung

    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat, gehört das DRK zu den Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen (BSGE 51, 176, 177; "9, 222, 225; auch schon Urteil vom 31. Januar 1969 - 2 RU 13/65 - ebenso der 8. Senat des BSG SozR 2200 5 653 Nr M).

    Nach der weitrei- chenden Fassung des S 653 Abs. 1 Nr " RVO ist grundsätzlich jedwede dem DRK zurechenbare Tätigkeit dem Bund zuzurechnen (BSGE 51, 176, 178; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl s 523).

  • LSG Bayern, 12.04.2011 - L 3 U 525/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Mit der Begründung des Versicherungsschutzes soll der Gemeinsinn des Bürgers zum positiven Handeln für den Mitbürger und die Gemeinschaft aller gefördert werden (Bieresborn in Juris Praxiskommentar SGB VII, Rz.179 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 35/78).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 1199/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - betriebliche Gemeinschaftsfeier -

    Zwar ist der Kläger Mitglied des DRK F. und gehört das DRK zu den von § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII erfassten Hilfeleistungsunternehmen (BSG, Urteil vom 15.06.1983 - 9b/8 RU 36/81 - juris Rz. 9; BSG, Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 35/78 - juris Rz. 19; BSG, Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 67/77 - juris Rz. 22; BSG, Urteil vom 31.01.1969 - 2 RU 13/65 - juris Rz. 20; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.05.2009 - L 2 U 25/08 - juris Rz. 25; Bieresborn in jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 174; Kruschinsky in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 2 Rz. 600, 605b und 607; Riebel in Hauck, SGB VII, § 2 Rz. 162).
  • LSG Thüringen, 10.12.2015 - L 1 U 575/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall -

    Tätig in diesem Sinne sind aber nicht nur die Übenden selbst, sondern auch freiwillige Helfer oder Helfer, die von der Feuerwehr im Rahmen einer Übung zur Hilfe für die Übenden angefordert worden sind (vergleiche BSG, Urteil vom 26. März 1986, Az.: 2 RU 77/84, zitiert nach Juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 11. Februar 1981, Az.: 2 RU 35/78, zitiert nach Juris, Rn. 19).
  • LSG Hessen, 27.11.2014 - L 3 U 107/13
    Zu den genannten Unternehmen gehört auch das B. (BSGE 51, 176; Bereiter-Hahn, Mertens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, Anm. 24.2 zu § 2; Schmidt, Sozialgesetzbuch VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, 3. Auflage, Anm. 94 zu § 2).
  • SG Marburg, 11.01.2013 - S 3 U 13/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12

    Verdeutlicht man sich diese Hintergründe der gesetzlichen Regelung, mag es durchaus verwundern, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Führerscheinbewerber in den Versicherungsschutz einbezogen hat (vgl. BSGE 51, 176), die den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurs sicher häufig nur notgedrungen absolvieren, um die begehrte Fahrerlaubnis erhalten zu können.
  • SG Hamburg, 16.09.2002 - S 36 U 244/00

    Zuständiger UV-Träger für ein Haus des Jugendrotenkreuzes

    Die Vorschrift ist weit auszulegen; die weite Fassung ermöglicht es, praktisch in allen Fällen, in denen überhaupt eine Unfallversicherung der für das Deutsche Rote Kreuz tätigen Personen in Betracht kommt, die Zuständigkeit des Bundes als Versicherungsträger zu begründen, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um ehrenamtliche oder hauptamtlich tätige Personen, um eine lang- oder kurzfristige Tätigkeit handelt, ob diese Tätigkeit im Interesse und zum Nutzen des Teilnehmers oder des Deutschen Roten Kreuzes ausgeübt wird und ob es sich um für das Unternehmen tätige handelt (vgl. Lauterbach, Reichsversicherungsordnung, Loseblattkommentar, § 653 Rz. 17 m.w.N.; Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18. Dezember 1979, Az.: 2 RU 67/77, vom 30. Oktober 1980, Az.: 8a RU 74/78 und vom 11. Februar 1981, Az.: 2 RU 35/78).
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